Nicht verschobene Brüche der Zehen II bis V werden mit Zügelverbänden für 2- 3 Wochen fixiert, Belastung ist schmerzabhängig erlaubt. Bei deutlicher Verschiebung der Fraktur erfolgt eine operative Korrektur.
Eine Fraktur der Großzehe erfordert immer eine Entlastung des Vorfußes für 4 Wochen; hier erfolgt bereits bei geringerer Fehlstellung eine operative Intervention.
Detailansicht für den Begriff
- Name des Begriffes: Zehenfraktur
- Beschreibungen des Begriffes:
Bruch eines Zehes