Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: Zehenfraktur
Beschreibungen des Begriffes:

Bruch eines Zehes

Nicht verschobene Brüche der Zehen II bis V werden mit Zügelverbänden für 2- 3 Wochen fixiert, Belastung ist schmerzabhängig erlaubt. Bei deutlicher Verschiebung der Fraktur erfolgt eine operative Korrektur.
Eine Fraktur der Großzehe erfordert immer eine Entlastung des Vorfußes für 4 Wochen; hier erfolgt bereits bei geringerer Fehlstellung eine operative Intervention.

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